Beratung im Qualitätsmanagement - Isabell Decker

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN FÜR BERATUNGEN UND DIENST-LEISTUNGEN


§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungsangebote von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
  2. Soweit Beratungsverträge oder -angebote von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


§ 2 PROJEKT- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projekts sowie die Leistungsbeschreibung in einem Beratungsvertrag festlegen. In der Leistungsbeschreibung des Beratungsvertrages sind Art, Umfang und Spezifikation der von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement zu erbringenden Dienstleistungen, sowie die Angaben über Art und Umfang der Beistellungen des Kunden enthalten. Ein Angebot und eine Auftragsbestätigung können einen Beratungsvertrag und eine Leistungsbeschreibung ersetzen.


§ 3 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1.  Sämtliche Angebote von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement Leistungen zu beauftragen. Durch die Bestellung der Beauftragung der gewünschten Leistungen im Internet, per E-Mail, Telefon gibt der Kunde eine verbindliche Zusage zum Abschluss eines Dienstvertrags ab.
  2. Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 20 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, da die angebotenen Artikel/ Leistungen nur dort Verwendung finden.

 


§ 4 MITWIRKUNGSOBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

  1. Um Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens so umfassend wie nötig informieren. Der Kunde wird persönlich und durch seine Mitarbeiter wie folgt mitarbeiten:
  • Sämtliche Fragen von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement über die Verhältnisse innerhalb des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet.
  • ebenso Fragen von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement über die Verhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern, Kunden und Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse dem Kunden und/ oder seinen Führungskräften bekannt sind.
  • Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Projekt sein können.

  2. Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein können


§ 5 VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG, VERGÜTUNG, RÜCKTRITT VON VEREINBARTEN LEISTUNGEN ODER TERMINEN

 

Der Kunde ist berechtigt, spätestens 30 Tage vor einem festgelegten Termin/ Leistungszeitpunkt kostenfrei von diesem zurückzutreten. Bei Rücktritt spätestens 15 Tage vorher ist ein Teilbetrag der Vergütung von 30 % fällig, bei Rücktritt spätestens 8 Tage vorher ist ein Teilbetrag der Vergütung von 50 % fällig, bei späterem Rücktritt ist die volle Vergütung fällig. Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement wird jedoch den Betrag auf die Vergütung anrechnen, welche wegen des Ausfalls des Termins erspart werden konnte. Sonstige Ansprüche von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement auf Aufwendungs- oder Schadenersatz entstehen aus dem Rücktritt nicht.


§ 6 RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG

 

  1. Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten die allgemeinen Tagessätze von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement.
  2. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement sind sofort zur Zahlung fällig.
  3. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen im Verzug, so ist Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
  4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit mit der Zahlung in Verzug

 


§ 7 LEISTUNGSHINDERNISSE, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT

  1.  Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement kommt mit Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine schriftlich vereinbart sind und Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement unter anderem höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement die vereinbarte Leistung erschweren. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs von den Vertragsparteien liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden, insbesondere Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, unerwartet auftretende Pandemien oder Epidemien sowie nicht von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
  2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 1 die Leistung von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement dauerhaft unmöglich, so wird Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement von ihren Vertragspflichten frei.


 § 8 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

  1. Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement berät und informiert den Kunden im Rahmen ihrer Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Inhalt der Leistungen von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement ist nicht das Liefern von Erkenntnissen, die mit allen derzeit geltenden Lehrmeinungen und gegenwärtiger wissenschaftlicher Theorie unbedingt vereinbar sein wollen, sondern methodisches Erkennen und Nutzbarmachen von Verbesserungspotentialen.
  3. Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder Leistung und nicht ein Erfolg. Die Verantwortung für alle Entscheidungen, die durch den Kunden im Zusammenhang mit den von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement erbrachten Leistungen getroffen werden, liegt beim Kunden.
  4. Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche sind daher ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 9 RECHTSWAHL, ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KUNDEN

  1. Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement ist auf jegliche Verträge, die mit Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement geschlossen werden, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement keine Wirkung, selbst wenn Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 10 VERTRAULICHKEIT

  1.  Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art – der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages/ Projektes ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung des vereinbarten Projektes beschränkt.


§ 11 SONSTIGES

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Streitigkeiten, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte, die für den Hauptsitz von Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement zuständig sind.
  2. Soweit die genannten Warenzeichen eingetragene Markenzeichen der jeweiligen Hersteller sind, werden diese anerkannt.
  3. Ergänzungen und Änderungen der vorliegenden AGB und der mit Isabell Decker – Beratung im Qualitätsmanagement geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist bei einer Vereinbarung per E-Mail ausdrücklich erfüllt. Dies gilt ebenfalls für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.


§ 12 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. zukünftig unwirksam oder nichtig werden oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages. Anstelle der nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmung sind die Parteien dazu verpflichtet eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen Ergebnis am nächsten kommt.

 




 
 
 
 
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